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Die
verschiedenen Sorten von Bauherren
Der
Wankelmütige
Er
kommt im Grunde nie zum Ende. Ihm kommen immer wieder neue Ideen, kann
sich jedoch für keine wirklich entscheiden. Also versucht er sie alle
unter einen Hut zu bekommen. Das Resultat, wen wundert's, befriedigt ihn
nie, so dass er gar nicht anders kann als unablässig über seine zu
werdende Kaschemme nachzudenken. Genau das führt aber zu immer neuen
Ideen, die sein beklagenswerter Architekt alle zu Papier bringen muss.
Dessen fachkundige Ratschläge beeindrucken ihn nur wenig, „schließlich muss der ja nicht sein Leben lang in dem Haus
wohnen“.
Hier
sind die psychologischen Kenntnisse des Architekten gefragt, ansonsten
droht die Planungsphase länger zu werden als die Tilgungsphase für den
Baukredit. Wenn er keine psychologischen Kenntnisse hat? Tja, dann...
armes Schwein.
Der
Hinschmeißer
Der
Hinschmeißer ist ein Sonderfall des Wankelmütigen. Er hält seinen
Planer mindestens ein Jahr lang mit seinen umfangreichen Änderungen auf
Trab. Am Ende beschließt er dann, dass er gar nicht bauen will und
lässt die Sache sausen. Er hält es für selbstverständlich, dass er
deshalb die ganze elende Arbeit, die sich sein Architekt angetan hat,
auch nicht zu bezahlen braucht. Rechnungen und Mahnungen werden
geflissentlich ignoriert.
Dieser
Typus ist nur äußerst schwer im Voraus zu erkennen. Deshalb kann man
dem Architekten nur von Herzen wünschen, dass seine Auftragslage gut
ist und dieser eine Auftrag nicht von existenzieller Bedeutung war.
Das
Super-Genie
Auch
„Fünf-Minuten-Autodidakt“. Er lädt sich die
Bauherren-Spielzeugversion eines 3D-Architektur-Programms runter und
knuschelt sich einen bautechnisch und gestalterisch absolut
unbrauchbaren Grundriss zusammen. Dass er die nötige Fachkenntnis für
diese Aufgabe nicht hat, kann man ihm nicht vorwerfen, wohl aber, dass
er glaubt, sie zu haben. Es kommt aber noch besser: Mit seinem Projekt
auf Diskette geht er zum Architekten und erklärt: „Der Plan ist
schon fix und fertig, brauchen Sie nur noch zu unterschreiben. Das
machen Sie doch bestimmt umsonst, nicht wahr?“
Hat
eigentlich nur einen Hochgeschwindigkeitsrausschmiss verdient.
Der
Oberlehrer
Vor
der Verwirklichung seines Bauvorhabens besorgt er sich sämtliche
Fachliteratur über Planung, Konstruktion, Statik und Bauleitung. Diese
liest er so oft vorwärts und rückwärts durch, bis er sie auswendig
nachbeten kann. Erst jetzt ist die Zeit reif, an einen Fachmann
heranzutreten. Diesem weicht er sodann nicht mehr von der Seite. Er
überprüft jeden seiner Schritte, nachdem er ihm diese vorher mit
wichtiger Miene erklärt hat, denn der mehrjährig ausgebildete und von
langjähriger Erfahrung profitierende Fachmann könnte ja gravierende
Wissenslücken aufweisen. Wehe, wenn der Fachmann dann einen Terminus in
der Tat nicht sofort abrufbereit im Kopf hat! Die daraus resultierenden
Diskussionen sind schon deshalb nicht zu unterschätzen, weil sie
durchaus stärkere Emotionen auslösen können als das Gefühl, von der
Arbeit abgehalten zu werden.
Dem
Architekten sei dringend geraten, fest in seinem Wissen zu sein. Am
besten geht er ab dem ersten Beratungsgespräch jeden Abend mit
Schneider und Neufert ins Bett. VOB und Landesbauordnung wären auch nicht schlecht. Ach
ja, und bloß nicht "Wir planen unser Haus" von Beate Bühl
vergessen! Ohne Scheiß!
Der
Rechtslagebewusste
Gegeben
sei, dass er folgenden Fehler im Bauplan entdeckt: In einem 3 m langen
Fenstersturz sind die Stahlbügel mit falschen Abmessungen gezeichnet.
Sie passen nicht in die Schalung und müssen deshalb noch einmal
bestellt werden. Er ist empört und ruft seinen Statiker, der den Plan
gezeichnet hat, sofort zur Baustelle, wo er ihn zusammen mit seiner
Frau, seinem Nachbarn, seinem besten Freund und seinem Anwalt empfängt.
Alle schauen sie den Statiker an, als würde er Kinder essen, dann
fordern sie energisch und rechtslagebewusst, dass er sich äußert. Der
Statiker gibt seinen Fehler zu. Der Bauherr, der auf Schadenersatz aus
ist, stellt sich wie ein Pfau vor den Statiker und fragt ihn: „Wie
stellen Sie sich denn vor, wie es jetzt hier weitergeht?“ und es
ist offensichtlich, dass er ihn demütigen will. „In Ordnung“,
sagt der Statiker, „das sind 30 Bügel Durchmesser 8, Länge 1,20
m, macht zusammen 14 Kilo Stahl. Der Stahl kostet einszwanzig das Kilo,
macht zusammen 17 €. Hier haben Sie einen Zwanziger. Geben Sie Ihren
Jungs nach Feierabend einen aus“. Der Bauherr nimmt überheblich
grinsend das Geld und freut sich schon diebisch darauf, den Zwanni
demnächst in einen seiner Aktienfonds reinzubuttern. Am Abend prahlt er
im Freundeskreis davon, wie er seinen Statiker fertig gemacht hat. Er
schließt mit der Rückversicherung: „Ich war doch ganz klar im
Recht, oder?“
Wer
immer als Architekt oder Ingenieur mit solchen Leuten zu tun hat darf
sich nicht den geringsten Fehler leisten. Denn mehr noch als in anderen
Branchen ist man im Bauwesen immer darauf erpicht, für jeden Krümel
einen Schuldigen zu finden, ihn festzunageln, an den Pranger zu stellen
und für sein inakzeptables Fehlverhalten bluten zu lassen. Man ist damit ja auch ganz
klar im Recht, oder?
Der
Erbsenzähler
Ganz
grundsätzlich dient der Entwurfsplan dem Zweck, das geplante Gebäude
vorzustellen und eine Idee davon zu vermitteln, wie das fertige Gebäude
einmal aussehen wird. Die angegebenen Maße sollen der Realität
entsprechen, doch an die zeichnerische Genauigkeit werden keine
übermäßigen Anforderungen gestellt. Schließlich handelt es sich
nicht um einen Ausführungsplan. Die eingezeichnete Möblierung soll
lediglich zeigen, dass eine sinnvolle Raumnutzung möglich ist. Bäder
und WCs werden mit einer Fliesen andeutenden Karoschraffur versehen, um sie als Nassräume zu kennzeichnen. Soviel zur
Praxis. Der Erbsenzähler sieht das ganz anders. Er nimmt sich Lineal
und Schieblehre und misst jedes Einrichtungssymbol penibel nach. Er
schreckt auch nicht davor zurück, die Linienabstände der Karoschraffur
nachzumessen. Er stellt dann schnell fest, dass die eingetragenen Möbel
ganz und gar nicht den Maßen seiner eigenen Möbel entsprechen, und
dass die im Plan dargestellten Fliesenmaße in keinem Baumarkt zu finden
sind. Außerdem bemerkt er, dass die Giebelwand zwar mit 10,99 m
vermaßt, jedoch mit 11,03 cm im Maßstab 1:100 gezeichnet ist. Dies
alles markiert er fachgerecht und kompetent mit grüner Farbe im Plan,
greift empört zu Stift und Papier und schreibt seinem Architekten: „Wie Sie sehen, bin ich mit Ihrer Leistung keineswegs
zufrieden... bla bla bla.“
Und
komm mir keiner und sage, ich hätte das hier frei erfunden! Es ist
über zehn Jahre her, und ich könnte immer noch ausrasten!
Die
hysterische Mami
Es
ist die heilige Pflicht aller Eltern, ihre Kinder zu beschützen. Kein
Zweifel. Man beschützt sie vor fremden vierschrötigen Gesellen, vor
dem Straßenverkehr, vor Monstern unter ihrem Bett, vor dem unsäglichen
Fernsehprogramm... kurz, es gibt eine Menge Dinge, die den kleinen
Pupsern an den Kragen wollen, und davor müssen die Eltern sie
beschützen. Ich hatte jedoch keine Ahnung, welch grässliche Todesfalle
ein schlecht geplantes Eigenheim für so einen kleinen Racker darstellt.
Fliesen! Bloß keine Fliesen! Sie sind glatt und hart, da sind Unfälle
und arge Verletzungen vorprogrammiert. Sämtliche Raumecken müssen
außerdem abgerundet sein, Türleibungen sowieso. Türen dürfen auch
nicht einfach so ins Schloss fallen, sondern müssen mit Gummilippen
einquetschsicher abschließen, und für Hof- und Wegbefestigungen kommen
freilich nur Fallschutzplatten in Frage, und so weiter und so fort.
Ich
wünschte meine Eltern hätten mich auch so beschützt. Dann wären sie
nämlich arm geworden, ich hätte nicht studieren können, und mir wäre
so etwas wie diese Bauherrin erspart geblieben.
Die
Dame des Hauses
Schon
mal ein typisches „Hausfrauenhaus“ gesehen? Bestimmt! Es ist
das, was dabei herauskommt wenn die Dame des Hauses für die Gestaltung
des Eigenheims alleine verantwortlich zeichnet. Sie will nämlich auf
jeden Fall ein Dach mit Krüppelwalm und Zwerchgiebel, dazu
speckglänzende Dachziegel und Sprossenfenster, und irgendwo im Giebel
muss noch so ein Erkergeschwür hängen, „da kann dann 's
Weihnachtsbäumche so romandisch drin stehe“. Ihr Männe macht das
Ganze mit, weil er selber weder Geschmack noch was zu sagen hat. Heraus
kommt dann eine dieser gesichtslosen Kaschemmen, wie sie zu Hunderten
die Neubaugebiete verhunzen und einzig und allein dem Zweck dienen,
einer Region ihren Charakter zu nehmen.
Der
Architekt kann hier nur, so er denn mal zu Wort kommt, beratend und
mahnend zur Seite stehen und versuchen, das Schlimmste abzuwenden.
Der
Zombiebastler
Oder:
Von einem der auszog, das Fürchten zu lehren. Zombiebastler treten
meistens paarweise in Form von jungen Ehepaaren auf, die sich aufmachen
sämtliche Neubaugebiete der Region abzuklappern und Ideen für ihr
eigenes Häuschen zu sammeln. Als wenn dort nicht schon zur Genüge Kraut und
Rüben herrschen würden, tragen sie die Fragmente aller möglichen
Architektenfürze zusammen und erläutern Ihrem eigenen Planverfasser
nur noch, in welcher Anordnung er diese zusammennähen soll.
Einwände,
die der Architekt wohlmeinend hinsichtlich Gestaltungslehre und
Baustilkunde vorbringt, werden gnadenlos abgeschmettert: „Wir haben eben
unseren eigenen Geschmack.“
Auch
hier kann der Planverfasser nur auf Schadensbegrenzung bedacht sein,
doch ist das ein sehr aussichtsloses Unternehmen. Wenn er das Haus in
der Planung auch annehmbar durchsetzen mag, am Ende machen die Bauherren
doch was sie wollen, und nicht nur die Zombiebastler.
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